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Neue App-Store-Regeln ab 1. Oktober: was das für deinen Server bedeutet

Apple und die EU-Kommission haben sich geeinigt. Was sich an den Gebühren ändert, ab wann eigene Bezahlwege wirtschaftlich werden und welche Dienste du dafür selbst betreiben musst.

veröffentlicht 18.08.2026
6 min lesezeit
einsteiger

Am 18.08.2026 haben sich Apple und die EU-Kommission auf neue Bedingungen für den App-Vertrieb in der EU geeinigt. Sie sollen zum 1. Oktober 2026 greifen. Für Entwickler ist das mehr als eine Preisänderung: Der Weg, Geld außerhalb des App Stores einzunehmen, wird zum ersten Mal durchgerechnet attraktiv und wer ihn geht, betreibt ab dann eigene Infrastruktur.

Dieser Beitrag ordnet ein, was sich ändert, und beantwortet die Frage, die auf einer Server-Seite dazugehört: Was muss dann bei dir laufen, und wo läuft es?

Stand 18.08.2026 · keine Rechtsberatung

Die Zahlen unten stammen aus der Berichterstattung zum Tag der Einigung, nicht aus Apples endgültigem Vertragstext. Vor jeder Kalkulation die veröffentlichten Bedingungen selbst lesen. Steuerliche und vertragliche Fragen gehören zu Steuerberatung und Anwalt, nicht in einen Serverblog.

Was sich ändert#

PunktBisherAb 1. Oktober 2026
GrundgebührCore Technology Fee je Installationentfällt
stattdessen-Core Technology Commission, 5 % auf digitale Transaktionen außerhalb des App Stores
App Store mit Apple-Kauf30 % / 15 %26 %, mit Kleinunternehmer-Programm 15 %
Eigene Zahlungsabwicklung in der Appeingeschränkt20 %, in begünstigten Programmen 10 %
Verweis nach draußen (Link-out)eingeschränkt erlaubt15 %, in begünstigten Programmen 10 %
Bedingungswerkgetrennt für Store und alternative Marktplätzeein einheitliches
Alternative MarktplätzeAkkreditiv über 1 Mio. €Nachweis wirtschaftlicher Stabilität statt Akkreditiv
Wechsel des Modells-gewählte Kombination gilt mindestens 12 Monate
Kinder-Kategorie-keine externen Zahlungslinks; unter 18 nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Eine offene Stelle

Ob die 5 % Core Technology Commission zusätzlich zu den 15 % beim Link-out anfallen oder darin enthalten sind, geht aus den Meldungen zum Tag der Einigung nicht eindeutig hervor. Das ist genau der Unterschied zwischen „lohnt sich“ und „lohnt sich knapp“, also die erste Zeile, die du im endgültigen Text nachschlägst.

Ab wann sich ein eigener Bezahlweg rechnet#

Reine Rechnung mit den Sätzen oben, keine Messung und keine Zusage: 26 % über Apples Kauf gegen 15 % beim Verweis nach draußen sind 11 Prozentpunkte Unterschied. Davon geht ab, was der eigene Zahlungsdienstleister nimmt, üblich sind grob 1,5-3 % plus ein kleiner Festbetrag je Buchung. Bleiben rund 8 Prozentpunkte. Wenn die 5 % zusätzlich anfallen, bleiben rund 3.

Umsatz/Monat~8 Punkte Vorteil~3 Punkte Vorteil
1.000 €80 €30 €
5.000 €400 €150 €
20.000 €1.600 €600 €

Dagegen steht: ein VPS im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat, plus deine Zeit. Die Technik ist selten der teure Teil, die Zeit ist es. Unterhalb einiger tausend Euro Umsatz im Monat ist der eigene Bezahlweg vor allem eine Unabhängigkeitsentscheidung, keine Sparmaßnahme.

Und ein Punkt, der in keiner Tabelle steht: Die Kombination bindet dich zwölf Monate. Eine Entscheidung, die man einmal im Jahr trifft, verdient eine Kalkulation und keinen Bauchentscheid.

Was du dann tatsächlich betreiben musst#

Ein Verweis nach draußen ist ein Link. Alles dahinter ist deins:

  1. Eine Kaufseite. Erreichbar, mit gültigem Zertifikat, auf dem Handy bedienbar. Sie ist der Moment, in dem Geld fließt oder nicht.
  2. Ein Endpunkt für Rückmeldungen des Zahlungsdienstleisters (Webhook). Er erfährt als Erster, dass gezahlt wurde.
  3. Eine Berechtigungsauskunft. Die App fragt: „Darf dieser Nutzer die Vollversion?“ Der Server antwortet. Das ist der Dienst, der niemals ausfallen darf, fällt er aus, verlieren zahlende Kunden ihre Funktionen.
  4. Belege und Buchhaltung. Rechnungsnummern, Umsatzsteuer, Aufbewahrung. Bei Verkäufen an Privatpersonen in der EU steht das Stichwort One-Stop-Shop im Raum; das klärt die Steuerberatung, nicht der Server.
  5. Ein Prüfzugang für die App-Überprüfung. Apples Prüfer testen den Weg. Ist er zu dem Zeitpunkt nicht erreichbar, fällt die App durch.
Der Endpunkt, der alles trägt

Die Berechtigungsauskunft ist bei diesem Modell der empfindlichste Dienst, den du hast. Ein Ausfall sieht für den Kunden nicht aus wie „Server weg“, sondern wie „ich habe bezahlt und bekomme nichts“ und genau so steht es danach in der Bewertung. Er gehört als Erstes ins Monitoring, mit Alarm auf ein Telefon, nicht in ein Postfach.

Der kleinste tragfähige Aufbau#

Nichts Exotisches, der Standardbaukasten, nur konsequent:

BausteinWofürAnleitung
VPS in der EUdie BasisVPS auswählen
Erste HärtungSSH, Benutzer, UpdatesDie erste Stunde · SSH-Härtung
Reverse-Proxy mit TLSZertifikat automatisch, ein EingangCaddy oder nginx
Firewallnur 443 nach außennftables
Anwendung + DatenbankKaufseite, Webhook, AuskunftDocker Compose
Backup, geprüftZahlungsdaten sind nicht reproduzierbar3-2-1
ÜberwachungAusfall vor dem Kunden merkenMonitoring

Drei Dinge, die in dieser Aufzählung leicht untergehen und trotzdem entscheiden, ob das Ganze trägt:

Webhooks müssen doppelt aushalten. Zahlungsdienstleister liefern dieselbe Meldung bei Zweifeln erneut. Wenn dein Endpunkt daraufhin ein zweites Mal freischaltet oder ein zweites Mal abrechnet, hast du ein Buchhaltungsproblem. Die Ereigniskennung wird gespeichert und beim zweiten Mal erkannt.

Webhook-Signaturen werden geprüft. Der Endpunkt ist öffentlich erreichbar; ohne Signaturprüfung kann jeder eine „Zahlung“ melden.

Zwei Umgebungen, nicht eine. Ein Testsystem mit den Testschlüsseln des Dienstleisters, getrennt vom Echtsystem. Wer Zahlungslogik in der Produktion ausprobiert, tut das mit echten Buchungen.

Was das mit einem Serverblog zu tun hat#

Bis September ist das eine Nachricht über Gebühren. Ab Oktober ist es eine über Betrieb: Wer den günstigeren Weg wählt, übernimmt Verfügbarkeit, Sicherung und Erreichbarkeit selbst. Das ist keine Warnung, es ist derselbe Baukasten wie für jeden anderen Dienst, nur mit einer unangenehmeren Ausfallfolge.

Häufige Fragen#

Gilt das weltweit?#

Nein. Die Einigung betrifft den App-Vertrieb in der EU. Außerhalb gelten weiterhin die dortigen Bedingungen, wer international verkauft, hat dann zwei Modelle nebeneinander.

Muss ich jetzt umstellen?#

Nein. Der Weg über Apples Kauf bleibt, und für kleine Umsätze ist er der bequemere. Die Umstellung lohnt sich, wenn die eingesparten Punkte deine Zeit für Betrieb und Buchhaltung übersteigen.

Kann ich einfach auf meine bestehende Website verlinken?#

Technisch ja, wenn sie die Punkte oben erfüllt. Prüfe, ob sie die Last aushält und ob das Zertifikat automatisch erneuert wird, eine abgelaufene Verschlüsselung an der Kaufseite ist ein Totalausfall der Einnahmen, kein Schönheitsfehler.

Reicht ein Hosting-Paket statt eines VPS?#

Für die Kaufseite oft ja. Für den Webhook-Empfang und die Berechtigungsauskunft brauchst du Kontrolle über Prozesse, Protokolle und Neustarts, das ist der Punkt, ab dem ein VPS die einfachere Antwort ist.

Was passiert, wenn mein Server ausfällt, während jemand kauft?#

Der Zahlungsdienstleister hat die Zahlung, du weißt nichts davon. Deshalb: Webhooks werden wiederholt zugestellt, und dein Endpunkt muss die Wiederholung sauber verarbeiten. Genau dafür ist der Punkt „doppelt aushalten“ oben da.

Kurz gesagt#

  • Ab 1. Oktober 2026: CTF weg, dafür 5 % Core Technology Commission; 26/15 im Store, 20/10 bei eigener Abwicklung, 15/10 beim Verweis nach draußen.
  • Die gewählte Kombination bindet zwölf Monate, einmal richtig rechnen.
  • Der Vorteil liegt je nach Auslegung bei grob 3 bis 8 Punkten; ab wenigen tausend Euro Umsatz trägt das den Betrieb.
  • Neu bei dir: Kaufseite, Webhook, Berechtigungsauskunft, letztere ist der Dienst, der nicht ausfallen darf.
  • Webhooks: Signatur prüfen, Wiederholungen erkennen, Testsystem getrennt halten.
MRMedia

Geschrieben aus dem laufenden Betrieb: MRMedia betreibt eigene Proxmox- Hosts, einen Backup-Server und Kundendienste in der EU. Fehler in einer Anleitung sind Fehler im eigenen Betrieb. Korrekturen bitte über Discord.